10.01.2012
Anja Kofbinger und Thomas Birk, queerpolitische SprecherInnen, sagen zur Strafanzeige gegen den "Nationalen Widerstand":
Auf Webseite der rechtsextremen Gruppe "Nationaler Widerstand" wird in einem Artikel zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Wir haben unter dem Gesichtspunkt des Tatbestandes der Verletzung des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches Anzeige gegen die rechtsextreme Gruppe gestellt. Wir meinen, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, weil ein Bevölkerungsteil in seiner Menschenwürde angegriffen wird, weil Lesben und Schwule beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden.
Dieser Angriff gegen die Menschenwürde von Lesben und Schwulen trifft sie im Kern ihrer Persönlichkeit. Sie werden unter Missachtung des Gleichheitssatzes als minderwertig dargestellt, ihr Lebensrecht in der Gemeinschaft wird bestritten.
Lesen Sie hierzu auch den taz-Artikel "Ermittlungen eingestellt - Weitersurfen auf Naziseiten" über die bisherigen Vorgänge rund um diese Webseite sowie den Bericht auf den Seiten der B.Z..
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